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Ermässigung auf die o.g. Beiträge erhalten Schüler, Azubis, Wehrpflichtige und Studenten auf Antrag!
Der Antrag ist jährlich und unaufgefordert zu stellen, die Berechtigung ist nachzuweisen.
Der ermässigte Mindestbeitrag in Höhe von € 25,00 wird längstens bis zum 26. Lebensjahr gewährt!
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